Für das Posaunenwerk schädliche Protestaktion
Brief von Landesposaunenwart Johannes Kunkel
Liebe Bläserinnen und Bläser,
in den letzten Tagen werden mit zunehmender Verbreitung E-Mails mit einem Aufruf zu Protestaktionen und der Aufforderung eine Internet-Petition zu unterschreiben verschickt. Eventuell habe Sie selbst auch schon eine solche E-Mail erhalten.
Als Landesposaunenwart bin ich u.a. auch Berater für die Posaunenchöre: Ich rate von der Verbreitung dieser Aktion DRINGEND ab.
Diese Aktion geschieht NICHT im Interesse des Landesposaunenrates und seines Vorsitzenden Gerhard Zulauf.
Des weiteren ist, soweit ich informiert bin, KEIN Bezirksvorstand (im Posaunenwerk der EKHN) mit dieser Aktion einverstanden. Diese Aktion läuft allen notwendigen und sinnvollen Überlegungen und Strategien, die berechtigten Interessen des Posaunenwerks durchzusetzen, zuwider.
Diese Protestaktion hat dem Ansehen des Posaunenwerks bereits geschadet und wird durch ihre Verbreitung weiteren Schaden verursachen.
Besser als ich formuliert es der Vorsitzende des Posaunenwerkes Gerhard Zulauf (Rechtsanwalt). Der Text steht weiter unten.
Mit freundlichen Posaunenchorgrüßen
Johannes Kunkel
Stellungnahme des Vorsitzenden des Posaunenwerkes der EKHN Gerhard Zulauf
Darmstadt, den 15.11.2013
Ihre E-Mails vom 11. und 12.11.2013
Sehr geehrte/r xxx,
an meine E-Mail-Adresse Gerhard.Zulauf@web.de wurden an den o.g. Tagen zwei E-Mails gesendet. Absender und Adressat waren jeweils Posaunenchor YYY.
Ich teile Ihre Auffassung, dass die kw-Vermerke bezüglich der LPW wegfallen müssen.
Die anderen Forderungen, die Sie per Rundmail weiterleiten, werden aber bei einer unzuständigen Stelle angebracht.
Bevor Proteste gegen die geplante Änderung des Kirchengesetzes über den kirchenmusikalischen Dienst vorgebracht werden, sollte man sich zunächst einmal dieses Gesetz und die dazugehörende Verordnung – hier stehen nämlich die relevanten Dinge – anschauen. Die Aufgaben der Kirchenmusiker sind im Einzelnen geregelt. Ich kann nirgends Stellen entdecken, an denen den LPW irgendeine Aufgabe entzogen wird.
Falls eine andere Auffassung besteht, möchte ich darauf hinweisen, dass die Dekanatskantoren bereits seit 2005 bzw. 2007 für die Aus- und Weiterbildung von Nachwuchskräften verantwortlich sind. So steht es seit diesen Jahren im Gesetz, bzw. Verordnung. Das besondere an dieser Gesetzesänderung ist nämlich, dass es nur geringen Änderungen kommt, die aber keineswegs die Posaunenchorarbeit berührt.
Ihre Forderung zu Ziff.2 kann ich nicht teilen. Wenn man sich die Stellenbeschreibung der LPW ansieht, findet man dort eine ganz klare Regelung: Zuständig für Bläserausbildung, Betreuung von Posaunenchören, Auswahlchor usw. Was bitte soll zurück übertragen werden? Im Gesetz steht nichts davon, in der Änderung ist es nicht vorgesehen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Jeder kann protestieren, wie er will. Grenzen sind aber dann erreicht, wenn man am falschen Ort erscheint. Die Menschen, die dort zusammen kommen, beschäftigen sich nicht mit unserer Problematik und ehrlich gesagt weiß ich nicht, was sie anders machen sollen, wenn die Protestnoten übergeben werden.
Nach meiner Auffassung wäre zunächst einmal festzustellen, was unser zentrales Problem ist, um dann zu entschließen, wie vorzugehen ist. Ersteres dürfte bekannt sein und für die Vorgehensweise wäre ich für Vorschläge sehr dankbar. Protest bei der Synode bringt jedenfalls garantiert nichts.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dieses Schreiben, an die Personen weiterleiten, die in Ihrem Verteiler für die Bläseraktion aufgenommen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Zulauf
Vorsitzender des Posaunenwerks
der EKHN