Beide Bezirke
Südnassau Rheinhessen

Rechtliche Hinweise für Posaunenchöre während der Corona-Krise

Liebe Bläser*innen, liebe Chorleiter*innen,

in der letzten Zeit erreichen Sie immer wieder Mails betreffs des Verhaltens während der Corona-Krise.

Diese Mails sind nicht mit dem Posaunenwerk und den Landesposaunenwarten abgestimmt. Deshalb sieht sich der Landesposaunenrat gezwungen, wie folgt Stellung zu nehmen:

  1. Die Gesundheit der Bläser*innen und Chorleiter*innen hat oberste Priorität. Darum darf niemand dazu aufgefordert werden, das Haus/die Wohnung für bläserische Aktivitäten zu verlassen.
  2. Wir sollten uns alle entsprechend den Vorgaben der staatlichen Stellen verhalten.
    Die Vorschriften, die staatlicherseits erlassen wurden und werden, sind sehr streng. Bisher gilt, dass sich außerhalb des Kreises von Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, nicht mehr als zwei Personen gleichzeitig aufhalten dürfen.
    Religiöse und kulturelle Veranstaltungen sind untersagt!
    Das betrifft selbstverständlich auch alle bläserischen Aktivitäten in der Öffentlichkeit. Wir empfehlen daher dringend, gerade auch an den Ostertagen, von Kurrendeblasen und Turmblasen abzusehen. Schon gar nicht darf es vorher angekündigt werden – in welcher Form auch immer. Dann zählt es als Veranstaltung. Aber auch wenn es nicht angekündigt ist, führt es dazu, dass Menschen sich dann in Gruppen zusammenfinden. Dies führt bei enger Auslegung seitens der Ordnungsbehörden dazu, dass Platzverweise und im äußersten Fall auch Bußgelder verhängt werden. Ein Fall, in dem ein hessisches Ordnungsamt bereits ein Verbot für ein „Zweier-Gebläse“ verhängt hat, ist uns seit gestern bekannt. Wenn Sie allein und privat von Ihrem Fenster/Balkon einen Choral blasen wollen, ist das in Ordnung. Sorgen Sie aber dafür, dass sich keine Menschenansammlungn bilden.
    Als Teil unserer Kirche sollten wir in jeder Weise den Eindruck vermeiden, dass wir uns nicht an die staatlichen Vorschriften halten. Dies könnte auch für die weitere Zusammenarbeit von Kirche und Staat negative Folgen haben.
  3. Mails, von wem auch immer, deren Inhalt Sie auffordert zu öffentlichen musikalischen Aktivitäten, beachten Sie bitte nicht. Solche Mails könnten als Aufforderung zu einer Straftat gewertet werden.
  4. Die Vorsitzenden des Posaunenwerks und die Mitglieder des Landesposaunenrates sehen die oberste fachliche Instanz in allen Blechbläser- und Posaunenchorfragen bei unseren drei Landesposaunenwarten in der EKHN. Die Landesposaunenwarte haben Ihnen ja bereits ihre volle Unterstützung zugesagt und werden Ihnen weiterhin in allen Belangen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Anliegen vertrauensvoll an die zuständigen Landesposaunenwarte.

Bitte geben Sie diese Informationen in Ihren Posaunenchören weiter!

Trotz allem wünscht Ihnen der Landesposaunenrat ein frohes und gesegnetes Osterfest mit Ihren Lieben.

Bleiben Sie behütet und gesund.

Mit herzlichen Grüßen

i.A. William Thum, 1. Vorsitzender Posaunenwerk der EKHN