Landesversammlung 1. April 2023
Liebe Chorleiterinnen und Chorleiter, liebe Bläserinnen und Bläser,
hiermit lädt der Landesposaunenrat des Posaunenwerks der EKHN Euch gemäß § 12, Abs.4 der Satzung des Posaunenwerks der EKHN fristgemäß herzlich ein zur
Landesversammlung
Samstag, 01. April 2023 um 14:00 Uhr
Obergeschoss/Sitzungssaal der Volksbank Reinheim
Darmstädter Straße 62, 64354 Reinheim
(der Tagungsort ist ca. 3-5 Minuten vom Bahnhof entfernt)
TAGESORDNUNG
- Begrüßung
- Andacht
- Verselbständigung des Posaunenwerks – Vorstellung und Aussprache
- Anträge (s. §12, Abs.4, Satz 2) Die beiden Konzepte zur Zukunft des Posaunenwerks werden zur Abstimmung gestellt.
- Wahl des/der 1. Vorsitzenden des Posaunenwerks der EKHN
Wahlvorschläge können ab sofort eingereicht werden und können auch während der Landesversammlung noch benannt werden. Der bisherige Vorsitzende William Thum steht nicht mehr zur Verfügung. - Wahl des/der 2. Vorsitzenden des Posaunenwerks der EKHN
- Verschiedenes
Im Anschluss ist Gelegenheit zum Musizieren.
Restbestände von Notenheften werden zur Mitnahme bereitgestellt.
Anlagen
Einladung | Das Einladungsschreiben zur Landesversammlung |
Auszug aus der Satzung | Die entsprechenden Paragraphen aus der Satzung des Posaunenwerks bzgl. Zusammensetzung und Durchführung der Landesversammlung |
Gegenüberstellung der beiden Konzepte | Eine vergleichende, tabellarische Zusammenfassung und Gegenüberstellung der beiden Konzepte von Frau Oberkirchenrätin Zander |
Konzept Verbleib | Das Konzept zum Verbleib unter dem Dach der EKHN |
Konzept Verselbstständigung | Das Konzept zur Verselbstständigung des Posaunenwerks |
Anforderungen Vorsitz | Im Hinblick auf die anstehende Neuwahl für den Vorsitz des Posaunenwerks eine persönliche Zusammenstellung der Anforderungen an das Amt von Pfr. William Thum, der aktuell noch den Vorsitz ausübt. |