Beide Bezirke
Südnassau Rheinhessen

Verfahren für die GEMA-Meldung

Das Verfahren für die GEMA-Meldung von Konzerten hat sich seit dem 01.01.2008 geändert. Seit dieser Änderung müssen die Konzertprogramme geschickt werden an das

Kirchenamt der EKD
Referat Urheberrecht (Ref. 217)
Herrenhäuser Str. 12
30419 Hannover

Bitte beachten Sie die Bedingungen für die Konzertorganisation (z.B.: alleiniger Veranstalter MUSS die Kirchengemeinde sein), für die Programmgestaltung und für die Meldung selbst (z.B.: die richtige Beschriftung der einzusendenden Originalprogramme). Bitte lesen Sie hierzu das Kurz-Info über den Pauschalvertrag und das Merkblatt über den Pauschalvertrag.

Landeskirchenmusikdirektor Graf Münster teilt in seinem Brief mit, dass die Abteilung Kirchenmusik des Zentrums Verkündigung der EKHN Beratungen zum Thema GEMA und Urheberrecht anbietet.

Der zuständige Ansprechpartner ist

Wolfgang Hainsch
Tel.: 069 / 71379-123
Fax: 069 / 71379-120
E-Mail: wolfgang.hainsch@zentrum-verkuendigung.de.

Weiterführende Informationen zum Urheberrecht finden Sie im Internet unter www.ekd.de/urheberrecht.

Formulare

Informationen