Beide Bezirke
Südnassau Rheinhessen

Urheberrecht und GEMA

Seit dem 1. Januar 2015 erfolgt die Anmeldung meldepflichtiger Veranstaltungen ausschließlich über die GEMA.

Die neuen Regelungen sind der KiMuNa-Ausgabe 66/2 veröffentlicht. Sie finden sie hier zum Download.

Verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorschriften und damit rechtlich haftbar ist der Veranstalter, also in der Regel die Kirchengemeinde oder das Dekanat. In der Kirchenmusikverordnung ist in §12 die Verantwortung der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker beschrieben.

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an Isabell Röll, die im Zentrum Verkündigung für Urheberrecht und GEMA zuständig ist:

Isabell Röll
Zentrum Verkündigung der EKHN
Markgrafenstraße 14
60487 Frankfurt
Tel.: 069/71379 - 123
isabell.roell(at)zentrum-verkuendigung.de

Materialien zum Thema